Hanfsaatgut von Hanfland – zertifiziert, geprüft und EU-konform
Wir beziehen unser Hanfsaatgut aus Deutschland und Frankreich. Das von uns angebotene Saatgut ist EU-zertifiziert und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den landwirtschaftlichen Hanfanbau in Österreich und der Europäischen Union.
Herkunft & Sorten
Der Großteil unseres zertifizierten Hanfsaatguts stammt aus Frankreich. Ein zentraler Partner ist dabei der renommierte Saatgutproduzent Hemp-it, der europaweit für Qualität und Sortenstabilität bekannt ist.
Wir organisieren jährlich eine Sammelbestellung für unsere Kundinnen und Kunden. Dadurch stellen wir sicher, dass die gewünschten Sorten in ausreichender Menge verfügbar sind.
Zu unserem Standardsortiment zählen unter anderem:
- Finola
- Uso 31
- Fedora 17
Alle angebotenen Sorten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für den legalen Hanfanbau in der EU und sind in 25-kg-Säcken erhältlich – ideal für den professionellen Einsatz.
Die richtige Sorte für dein Anbauziel
Je nach Nutzungsschwerpunkt – Fasergewinnung, Schäben oder Hanfsamen für die Lebensmittelproduktion – eignen sich unterschiedliche Sorten.
Jede Hanfsorte bringt spezifische Eigenschaften mit, etwa in Bezug auf Wuchshöhe, Reifezeit, Standfestigkeit oder Samenleistung. Eine sortengerechte Auswahl ist entscheidend für Ertrag und Wirtschaftlichkeit.
Streng regulierte Saatgutproduktion
Die Produktion und der Vertrieb von Hanfsaatgut unterliegen in der EU strengen rechtlichen Vorgaben. Nur zertifiziertes Saatgut aus zugelassenen Sorten darf im landwirtschaftlichen Anbau eingesetzt werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass THC-Grenzwerte eingehalten und gleichmäßige Bestände erzielt werden.
Hanfanbau in Österreich – Richtlinien & Empfehlungen
In Österreich sind die Rahmenbedingungen für den Hanfanbau klar geregelt, insbesondere im Zusammenhang mit dem ÖPUL-Programm (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft).
- Mindest-Saatmenge:
20 kg EU-zertifiziertes Saatgut pro Hektar (KPA-Anforderungen) - Praxisempfehlung von Günther Schmid (Hanfland):
35–40 kg Saatgut pro Hektar für bessere Unkrautunterdrückung, gleichmäßige Reife und homogene Wuchshöhe

EU-Förderungen & THC-Grenzwerte
In der EU werden ausschließlich Faserhanf-Varietäten gefördert. Diese dürfen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bzw. der Verordnung (EU) 2021/2015 einen THC-Gehalt von maximal 0,3 % in der Trockenmasse aufweisen.
Zusätzlich gilt:
- Die Sorte muss im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU gelistet sein.
- Nur dann sind die Anbauflächen förderfähig.
Sortenzulassung & Prüfverfahren
Zugelassene Hanfsorten gehören zur Art Cannabis sativa L. und besitzen keine berauschende Wirkung.
Für die Zulassung durchlaufen Sorten:
- Zweijährige Registerprüfung
(Uniformität, Beständigkeit, Unterscheidbarkeit) - Mindestens zweijährige Sortenwertprüfung
(Anbau- und Verarbeitungswert an mehreren Standorten)
Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen wird eine Sorte zum Anbau zugelassen.
Nutzung von Pflanzenteilen – rechtliche Einordnung
Der Anbau von Faserhanf ist in Österreich nicht dem Suchtmittelgesetz unterstellt, sofern der THC-Gehalt der Sorte unter 0,3 % liegt.
Damit ist die Nutzung von Fasern, Samen und Blättern zulässig. Die Nutzung von Blüten und Fruchtständen unterliegt hingegen weiterhin den Einschränkungen des österreichischen Suchtmittelrechts (Suchtgiftverordnung, Anhang I).
Weiterführende Informationen
Warum wir als Hanfland auf Fedora 17 und Uso31 setzen:
Weil uns wichtig ist, dass unsere Hanfsamen garantiert unter 0,2% Thc liegen. Diese 2 Sorten haben sich in den letzten 20 Jahren bewährt betreff Klima, Ertrag, Wuchshöhe und Geschmack!









