Auf einen Blick
- Ab 1. Jänner 2027 gilt in der EU erstmals ein Höchstgehalt für THC in Hanfblättern für Tee: 40 mg pro Kilo, gerechnet als Δ9-THC-Äquivalent (Verordnung (EU) 2026/1828).
- Gemessen wird der trockene Tee. Das Teewasser zählt dafür nicht.
- Hanftee ist damit nicht generell verboten. Was über dem Wert liegt, darf ab Jänner nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Tee, den du bis 31. Dezember 2026 kaufst, kannst du bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum ganz normal trinken.
- Unser Purer Hanfgenuss (100 % Hanfblätter) wird bis Jahresende abverkauft. Für die Mischungen klären wir die Regel gerade mit der Lebensmittelbehörde.
LESEZEIT 6 MIN · Von Mag. Gerda Steinfellner, Ernährungswissenschafterin · Stand: 28. Oktober 2026
Vielleicht hast du es schon gehört: Ab Jänner gibt es in der EU eine neue Regel für Hanfblatt-Tee. Was sie genau sagt, was sie für dich heißt und was wir bei Hanfland jetzt machen, schreib ich dir hier zusammen. Kurz, ehrlich und mit Quelle.
Was ändert sich ab 1. Jänner 2027 beim Hanftee?
Mit der Verordnung (EU) 2026/1828 ergänzt die EU-Kommission die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915. Beschlossen wurde sie im Juli 2026, gelten wird sie ab 1. Jänner 2027. Damit gibt es zum ersten Mal einen Höchstgehalt für Δ9-THC in Hanfblättern.
Die Verordnung unterscheidet zwei Fälle:
Der Wert für Hanfblätter wird als Δ9-THC-Äquivalent gerechnet. Quelle: Verordnung (EU) 2026/1828, EUR-Lex.
Wird der trockene Tee gemessen oder das Teewasser?
Der trockene Tee. Die 40 mg pro Kilo gelten für die Hanfblätter, so wie sie in der Dose oder im Nachfüllpack sind. Was am Ende in deiner Tasse landet, wird für diesen Wert nicht gemessen.
Was steht ab 2027 auf der Packung?
Hanfblätter für Tee bekommen ab 2027 drei Pflichthinweise. Sie stehen vorne auf der Packung, in einer vorgeschriebenen Mindestschriftgröße:
Hinweis 1
„Nur für Aufgüsse mit Wasser (Kräuterteezubereitung) zu verwenden.“
Hinweis 2
„Darf nicht von Säuglingen und Kleinkindern verzehrt werden.“
Hinweis 3
„Während des Ziehens dürfen keine fetthaltigen Zutaten wie Sahne oder Milch zugegeben werden.“
Falls du bisher einen Schuss Milch oder Obers in den Hanftee gegeben hast: Laut neuer Regel kommt während des Ziehens nichts Fetthaltiges dazu. Wir empfehlen Hanftee deshalb nur mehr mit Wasser aufgegossen.
Ist Hanftee ab 2027 verboten?
Nein, ein generelles Verbot ist das nicht. Es gilt ein Höchstgehalt. Hanfblätter, die darunter liegen, dürfen weiter als Tee verkauft werden. Was darüber liegt, darf ab 1. Jänner 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Darf ich meinen Hanftee nach dem 1. Jänner noch trinken?
Ja. Für Ware, die vor dem 1. Jänner 2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, gibt es eine Übergangsregel: Sie darf bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum bleiben. Was du bis 31. Dezember bei uns kaufst, kannst du also bis zum MHD ganz normal trinken.
Was heißt das für unseren Hanftee?
Purer Hanfgenuss: Abverkauf bis 31. Dezember 2026
Der Pure Hanfgenuss besteht zu 100 % aus Hanfblättern. Nach unserem Wissensstand liegt er über dem neuen Wert. Mit diesem Wert geht sich das für ihn nicht aus. Wir verkaufen ihn deshalb bis 31. Dezember 2026 ab und nehmen ihn danach aus dem Sortiment.
Was passiert mit den Mischungen?
In Abschalten & Genießen und Hanfbruders Zaubertrank steckt je ein Drittel Hanfblatt. Wie die neue Regel für Mischungen genau anzuwenden ist, klären wir gerade mit der Lebensmittelbehörde. Sobald wir eine Antwort haben, ergänzen wir es hier.
„Wir halten uns an die Regel. Ich sag dir aber auch offen, dass ich mir mehr Vorlaufzeit gewünscht hätte.“
Mag. Gerda Steinfellner, Ernährungswissenschafterin, Hanfland
Woher kommen unsere Hanfblätter?
Unsere Hanfblätter kommen von der Kräuterbäuerin Elisabeth Zach vom Kräuterhof Zach im Waldviertel. Sie baut sie seit 15 Jahren nach den Richtlinien von Bio Austria an.
Geerntet werden nur die Blätter, und zwar bevor die Pflanze Blüten ansetzt. Heuer hat Elisabeth im März angebaut und Ende Juni geerntet. Das war lange bevor feststand, was ab Jänner gilt.
Elisabeth hat noch reichlich Hanfblätter auf Lager. Wir holen sie bei ihr ab und füllen nach Bestellung ab.
Was ich dir auch noch sagen möchte
Die Regel wurde im Juli beschlossen und gilt schon ab Jänner. Für einen kleinen Betrieb wie unseren heißt das: Gut gelagerter, einwandfreier Tee muss in ein paar Wochen weg. Dazu kommen die Dosen mit den Illustrationen von Tina Hötzendorfer. Was davon bis Jahresende nicht verkauft ist, können wir für den Puren Hanfgenuss nicht mehr verwenden. Mir ist es viel lieber, sie stehen bis dahin bei dir in der Küche. Ich hätte mir mehr Vorlaufzeit gewünscht. Wir halten uns trotzdem an die Regel, und ich sag dir offen, wo wir stehen.
Wie komme ich noch zu einem Vorrat?
Wenn du den Puren Hanfgenuss gern trinkst, kannst du dir bis Jahresende einen Vorrat anlegen. Alles, was du bis 31. Dezember kaufst, darfst du bis zum MHD trinken.
Angebot bis 31. Dezember 2026
Preise für Endkund:innen, inkl. MwSt. Stand: 28. Oktober 2026
1-kg-Packungen: Deine Reservierung gilt ab Eingang der Zahlung. Wir füllen den Tee frisch ab und versenden innerhalb von 2 Wochen.
Bezahlung für alle Hanftees: Vorauskasse, eps oder Karte.
Für Firmen und größere Mengen schreib uns an office@hanfland.at.
Wie lagere ich einen Vorrat richtig?
Gerdas Tipp
Füll aus dem Vorratspack immer nur in die Dose um, was du gerade brauchst. Danach den Pack gut verschließen und kühl, trocken und lichtgeschützt lagern. Das Mindesthaltbarkeitsdatum steht auf der Packung.
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Schick ihn an Freund:innen, die gern Hanftee trinken. Dann schaffen wir es gemeinsam, unseren Hanftee in der kurzen Zeit bis Jahresende zu verkaufen.
Häufige Fragen zum Hanftee ab 2027
Ist Hanftee ab 2027 verboten?
Darf ich meinen Hanftee nach dem 1. Jänner 2027 noch trinken?
Warum betrifft es gerade den Puren Hanfgenuss?
Was passiert mit den Mischungen Abschalten & Genießen und Hanfbruders Zaubertrank?
Wird das Teewasser gemessen?
Darf ich Milch in den Hanftee geben?
Wie lagere ich einen Hanftee-Vorrat richtig?
Bis wann kann ich den Puren Hanfgenuss bestellen?
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1828 der Kommission vom 28. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Δ9-THC in Hanfblättern für Aufgüsse mit Wasser und in Hanfblattaufgüssen. Amtsblatt der EU, Reihe L, 29.7.2026.
- Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
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Jetzt anmeldenÜber die Autorin
Mag. Gerda Steinfellner · Ernährungswissenschafterin · Hanfland GmbH
Ich arbeite seit über 15 Jahren mit Hanf als Lebensmittel. Bei Hanfland kümmere ich mich um die Frage, was auf deinem Teller landet und warum. Wenn sich eine Regel ändert, erkläre ich sie dir so, wie sie im Gesetz steht, und sag dir ehrlich, was sie für unsere Produkte heißt.
Vom Acker bis zur Zelle.







